Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Fotoworkshops, Einzelschulungen und Fotoreisen. Auch die Präsentation von Bilderschauen und Ausstellungen, der Verkauf von Fotografien und sonstige fotografische Dienstleistungen sind Geschäftsgegenstand. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von den Unternehmern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.

2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote. Wenn Verträge oder Angebote schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell vereinbarten Verabredungen den AGB vor. Die von diesen Regelungen nicht betroffenen Bedingungen der AGB gelten jedoch weiter.

3. Vertragspartner

Als Vertragspartner der ARS Fotografie gilt Jörg Schmidt, handelnd für ARS Photo + Consulting GmbH. Sollte kein Name explizit genannt sein, ist die ARS Photo + Consulting GmbH Vertragspartnerin. Jörg Schmidt, bzw. die ARS Photo + Consulting GmbH agieren in allen Rechtsbereichen unabhängig voneinander. Es besteht keine Partnerschaftsgesellschaft, keine GbR und auch keine andere gemeinsame Rechtsform.

4. Workshops und Reisen
Anmeldungen zu Fotoreisen und Workshops werden ausschließlich in schriftlicher oder elektronischer Form angenommen. Die Anmeldung erfolgt explizit über ein entsprechendes Anmeldeformular. Die Buchungen von Fotoreisen und größeren Workshops werden schriftlich und/oder per E-Mail bestätigt. Bei kleineren Workshops bis € 50,00 genügt eine telefonische Vereinbarung. Bei Preisen über € 200,00 wird ggf. mit der schriftlichen Bestätigung (=Annahme des Vertrags) die Zahlung von 30% des Preises fällig. Die restliche Zahlung ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder nach Rechnungsstellung zu leisten.

5. Fotokäufe und Fotoprodukte
Fotografien, die verkauft werden, werden maximal 6 mal ausbelichtet. Als Käufer eines Bildes können Sie die exklusiven Rechte an dem Bild kaufen, sofern das Bild nicht bereits vorher verkauft wurde. Für Kalender und vergleichbare Produkte gilt diese Einschränkung nicht.

6. Persönlichkeitsrechte
Im Rahmen von Veranstaltungen werden möglicherweise Fotografien oder andere Aufzeichnungen angefertigt, die den Teilnehmer abbilden. Der/die Teilnehmer stimmen der Verwendung dieses Materials durch die Veranstalter ausdrücklich zu und verzichtet für diesen Fall auf das Recht am eigenen Bild. Sollten Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, teilen die Teilnehmer das bei der Anmeldung mit.

7. Rücktritt des Kunden
Falls der Teilnehmer an einer gebuchten Fotoreise nicht teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit des Vertragsrücktritts. Ein solcher Rücktritt ist nur schriftlich möglich. Es kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 – 30% des Veranstaltungspreises berechnet werden.
Wenn ein Teilnehmer seine Reisebuchung stornieren möchte und keinen Ersatzteilnehmer stellen kann, wird nach folgender Staffel abgerechnet und beim Teilnehmer sofort fällig gestellt:

Bis 35 Tage vor Reisebeginn:          20% des Preises
26-34 Tage vor Reisebeginn:          35% des Preises
25-18 Tage vor Reisebeginn:          50% des Preises
17-8  Tage vor Reisebeginn:           70% des Preises
7-0    Tage vor Reisebeginn:           90% des Preises
bei Abbruch während der Reise: 100% des Preises

Wenn ein Teilnehmer eine Workshopbuchung stornieren möchte und keinen Ersatzteilnehmer stellen kann, wird nach Ablauf von 14 Tagen Widerspruchszeit der  vollständige Preis fällig. Auf Kulanz kann ggf. die Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

8. Rücktritt durch die Veranstalterin
Der Veranstalter kann ohne besonderen Grund vom Veranstaltungsangebot zurücktreten. Ein Rücktritt erfolgt insbesondere, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Es besteht kein Anrecht der Teilnehmer auf Durchführung einer Veranstaltung oder auf die Veranstaltungsdurchführung durch eine bestimmte Lehrkraft. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Erstattungen können in der Regel nur per Rücküberweisung erfolgen. Die Veranstalter haften nicht für entstandene Kosten z.B. für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Ansprüche Dritter wird ebenfalls nicht gehaftet.

9. Mindestteilnehmerzahl
Für die Durchführung der Veranstaltungen ist oft eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, so findet die Veranstaltung normalerweise nicht statt und kann bis 5 Tage vor Beginn vom Veranstalter storniert werden. Bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren werden zurückbezahlt und/oder Alternativtermine angeboten. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber bestehen nicht. Falls eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt wird, so kann bei gleichem Preis die Veranstaltungsdauer gekürzt oder der Veranstaltungsablauf angepasst werden.

10. Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann Teilnehmern aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der oder die Teilnehmer trotz Ermahnung gegen die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte verstößt oder den Ablauf einer Veranstaltung erheblich stört bzw. die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen unzumutbar ist. Bei besonders starkem Fehlverhalten des Teilnehmers bedarf es keiner vorherigen Ermahnung. Bei und nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung erfolgt keine Kostenerstattung oder Erstattung von zusätzlich anfallenden Reisekosten.

11. Inhalte
Sämtliche Lehrmaterialien, Handouts, Webseiten, Posts im Socialmediabereich, Kurs – und Reisebeschreibungen, Bilder, Videos, Fotos usw. sind urheberrechtlich geschützt. Jede ungenehmigte Form der Kopie oder Weitergabe ist auch auszugsweise verboten und kann und wird strafrechtlich verfolgt werden.

12. Haftung
Die Veranstalterin haftet für Schäden nur, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer Veranstaltung entstehen, wenn und soweit sie von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Nachweis wird im Streitfall vom Teilnehmer gefordert. Ein etwaiges Mitverschulden durch den Teilnehmer vermindert dessen Anspruch.
Bei Veranstaltungen inner- und außerhalb von Seminarräumen oder Fotostudios und speziell bei Veranstaltungen an ungewöhnlichen Locations (z. B: im Watt oder in Lost Places) ist eine Haftung durch die Veranstalterin für das Equipment und bei körperlichen Schäden der Teilnehmer generell ausgeschlossen.

13. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Teilnehmern
Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen gilt nur deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers entfalten gegenüber des Veranstalters keine Wirkung, selbst wenn ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widersprochen ist.

14. Nebenabreden
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand wegen aller Ansprüche gegen und für die Veranstalterin ist Schwerin.